Zahnversicherung

Zahnzusatzversicherung für gesunde Zähne

Eine private Zahnversicherung kann heute jederzeit zu günstigen Beiträgen abgeschlossen werden. Mit der Zusatzversicherung sichern Sie sich den besten Schutz für die Zähne. Das Angebot rund um die Zahnzusatzversicherung ist vielfältig. Unzählige Gesellschaften buhlen mit den verschiedensten Optionen um die Gunst der Kunden. Jeder Anbieter verlockt mit gleich mehreren Versicherungsmodelle, die beim Basic-Versicherungsschutz beginnen, bis hin zum komplett Schutz.

Was Sie bei einer Zahnzusatzversicherung beachten sollten und welche Punkte nicht unbedingt notwendig sind, erklären wir nachfolgend in unserem Ratgeber.

Was leisten die Krankenkassen?

Grob gesagt, fallen die Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen immer geringer aus, besonders wenn es um die Zahngesundheit geht. Ohne eine gute Zahnzusatzversicherung stehen Patienten beim Zahnarzt oft hohen Forderungen gegenüber. Der Zahn wird häufig zur größten Kostenfalle. Im Gegensatz zu anderen Arztbesuchen, verschlingt der Zahnarztbesuch häufig am meisten Geld. Die gesetzlichen Kassen übernehmen oft nur einen Bruchteil.

Merke:
Eine gesetzliche Krankenkasse bezahlt bei Zahneingriffen immer nur das, was medizinisch notwendig ist. Dazu zählen nicht ästhetische Eingriffe. Dementsprechend werden in der Regel nur günstige Materialien für die Kostenübernahme akzeptiert.

Zudem ist es heute so, das zahlreiche Kassenleistungen zunächst in Schriftform bei der Krankenkasse beantragt werden müssen. Im Leistungsbudget sind zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr enthalten, sowie eine Zahnsteinentfernung von harten und weichen Zahnbelägen. Ein Parodontaler Screening-Index, zur Früherkennung von Parodontitis wird nur alle zwei Jahre übernommen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr erfolgen umfangreichere Leistungsübernahmen.

Das die Krankenkasse zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr übernimmt, ist gleichzeitig auch eine Kostenfalle. Wer diese beispielsweise nicht wahrnimmt, muss mit geringen Zuschüssen bei Zahnersatz und anderen Behandlungen rechnen. Nur ein kleiner Teil der Versicherten nimmt die Kontrolluntersuchungen termingerecht wahr. Für die Krankenkassen sind die Kontrolluntersuchungen ein gutes Geschäft, um Leistungen zu kürzen. Das zahnärztliche Bonusheft sollte deswegen immer vollständig sein, andernfalls riskieren Sie Kürzungen bei Leistungsübernahmen.

Zahnfüllungen

Bei den Zahnfüllungen übernehmen die Kassen in aller Regel Komposit-Füllungen (Kunststoff) im Frontzahnbereich. Andere Füllungen sind nur mit (hohem) Selbstanteil möglich. In diesem Fall wird eine Mehrkostenvereinbarung abgeschlossen. Die Differenz zwischen zuzahlungsfreier Kassenvariante und kostenpflichtiger Leistung ist durch den Patienten zu zahlen. Die persönliche Zuzahlung kann mit einer guten Zahnzusatzversicherung entfallen.

Wurzelbehandlungen

Wurzelbehandlung, das schließt auch die Entfernung der Wurzelspitzen (Front- und Zahnbereich) mit ein, werden von den Krankenkassen übernommen. In den hinteren Bereichen wird eine Wurzelbehandlung nur dann vollständig übernommen, wenn eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleiben kann.

Zahnfehlstellungen

Bei Kindern bis 18 Jahren übernehmen die Kassen die Behandlungskosten für Zahnfehlstellungen (ab KIG3). Zum Leistungsumfang können feste Spangen, Brackets oder eine herausnehmbare Spange gehören. Allerdings müssen die Eltern zunächst bis zu 20 Prozent der anfallenden Behandlungskosten selbst übernehmen. Eine Erstattung erfolgt erst später.

Bei Erwachsenen werden Behandlungskosten für Zahnfehlstellungen nur dann übernommen, wenn schwere Fehlstellungen vorliegen. In diesem Fall kann eine Zahnzusatzversicherung weiterhelfen.

Parodontitis

Liegt eine behandlungsbedürftige Parodontitis vor, werden die Kosten von den Kassen übernommen. Dazu gehören auch Nachsorge und Reinigung der Zähne.

Zahnersatz

Bei Zahnersatz haben die Krankenkassen den Tick mit dem sogenannten Festzuschuss für sich gefunden, um die Leistungen stark zu begrenzen. Für die Regelversorgung übernimmt die Kasse 60 Prozent. Der Rest ist vom Patienten zu tragen. Die Regelversorgung beinhaltet nur minderwertiges Material. Ausnahmen sind über eine Härtefallregelung möglich. Ohne eine gute Zahnzusatzversicherung muss mit hohen Kosten gerechnet werden.

Vorsicht Falle:
Bei Zahnersatz orientieren sich die Kassen auch gerne daran, ob die Kontrolluntersuchungen fristgerecht wahrgenommen wurden. Wer diese in den letzten 5 Jahren ordnungsgemäß dokumentieren (Bonusheft) konnte, kann bis zu 70 bzw. 75 Prozent für die Regelversorgung erhalten.

Wann lohnt sich der Abschluss?

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten individuelle Faktoren zur Abwägung kommen. Dabei kommt es vor allem darauf an, welche Leistungen versichert werden sollen. Wem die Regelversorgung der gesetzlichen Kassen reicht, kann bei Zahnersatz günstiger wegkommen, wenn über die Jahre Rücklagen gebildet wurden.

Ein Abschluss lohnt (meistens) nicht

  • … wenn bereits Behandlungsbedarf festgestellt wurde.
  • … wenn Zahnschaden vor Versicherungsbeginn vorlag.
  • … wenn bereits mehr als drei Zähne fehlen.

Wer jedoch nicht mit der Regelversorgung zufrieden ist und Wert auf mehr legt, sollte sich eine Zahnzusatzversicherung unbedingt genauer ansehen. Bevor eine Zahnversicherung abgeschlossen wird, sollte immer der eigene Zahnbestand beurteilt werden und das Erkrankungsrisiko. Hilfreich kann dabei auch das Gespräch mit dem Zahnarzt sein. Generell gilt aber, dass eine gute Zahnversicherung das enorme Kostenrisiko bei umfangreichen Behandlungsmaßnahmen abfedern kann.

Am günstigsten ist eine private Zahnversicherung, wenn diese von den Eltern bereits vor dem 18. Lebensjahr abgeschlossen wird.

Zahnversicherung – Kündigung

Eine Zahnzusatzversicherung ist nur sinnvoll, wenn sie ein Leben lang beigehalten wird. Einige Anbieter verlocken mit kurzen Kündigungsfristen. Bei einer Kündigung sollte jedoch klar beachtet werden, dass die bereits eingezahlten Beiträge verloren gehen und der Versicherungsschutz verloren geht. Natürlich ist der Abschluss einer neuen Zahnversicherung möglich. Da Sie mittlerweile nun älter sind, die Zähne vielleicht erste Schäden aufweisen, wird es automatisch teurer.

Eine solche Versicherung abzuschließen lohnt nur, wenn die Police auf Dauer bestand haben soll. Vor Abschluss sollte auch beachtet werden, dass die Beiträge mit dem Alter steigen.

Zahnzusatzversicherung – Genau hinsehen!

Jedem Abschluss liegen umfangreiche Versicherungsbedingungen anbei. Dabei sollte genau beachtet werden, wann und wieviel die Zahnversicherung leistet und welche Ausschlusskriterien vorhanden sind. So decken die Versicherungen nicht unbedingt alle privaten Zuzahlungen vollständig ab! In vielen Verträgen sind die Leistungen begrenzt. Manchmal werden die besseren Inlays oder Implantate sogar ausgeschlossen.

Viele Versicherungsunternehmen verlangen bei der Zahnversicherung eine längere Wartezeit, oft sogar von Jahren. Wird ein Abschluss ohne Wartezeit garantiert, sollten Sie genau hinsehen!

Zahnersatz

Prüfen Sie vor dem Abschluss einer Zahnversicherung, ob nur ein Teil der Rechnung übernommen wird. Nicht in allen Fällen gewährt die Versicherung eine vollständige Erstattung der privaten Leistungen.

Hochwertige Materialien

Wer auf hochwertige Materialien bei Zahnersatz Wert legt, sollte darauf achten, dass die Zahnversicherung mindestens 50 Prozent der Kosten (für Keramik, Gold …) übernimmt.

Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Die Werbung der Zahnversicherungen ist oft irreführend. Ein Abschluss wird selbst dann versprochen, wenn die Zähne bereits geschädigt sind. Manche Anbieter werben auch gerne damit, dass ein Abschluss selbst bei laufenden Behandlungen möglich ist. Häufig stehen dem aber umfangreiche Ausschlusskriterien gegenüber.

Eine Zahnzusatzversicherung sollte daher am besten vor dem 20. Lebensjahr abgeschlossen werden, wenn die Zähne noch gesund sind und keine erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind. In jungem Alter sind die Policen Beiträge zudem sehr gering. Ein Abschluss einer Zahnversicherung lohnt sich meistens nur in jüngeren Jahren. Für alle Schäden vor Vertragsabschluss kommen die Versicherungsunternehmen in der Regel nicht auf!

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Zahnzusatzversicherung vs. Kredit

Viele Zahnärzte bieten über externe Dienstleister bei höheren Behandlungskosten (z.B. Sanierung, Zahnersatz) mittlerweile auch günstige Finanzierungen an. Laufzeiten bis zu 10 Jahren sind dabei durchaus üblich. Hierbei stellt sich häufig die Frage, ob eine Zahnkredit vielleicht die bessere Variante zu einer Zahnzusatzversicherung ist.

Ein Zahnkredit kann besser sein, falls die Versicherungsbedingungen zahlreiche Ausschlusskriterien enthalten und bei umfangreichen Behandlungskosten, die vielleicht selbst verschuldet sind (keine Kontrolltermine wahrgenommen, etc.), nicht oder nur geringfügig leisten. Generell muss aber bedacht werden, dass auch bei einem Zahnkredit hohe Anforderungen gestellt werden. Das eigene Einkommen muss stimmen und die Bonität. Bei Bonitätsschwierigkeiten (also zum Beispiel schlechter Schufa-Score) wird ein Zahnkredit in aller Regel abgelehnt.

Wer noch Jung ist, sollte frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Der Zahnkredit bleibt dann eine Alternative im Notfall.

Was bedeuten Wartezeiten?

Generell finden sich bei fast allen Versicherungen Wartezeiten. Auch bei der Zahnversicherung. Damit will sich die Versicherung vor Kostenübernahmen vor bereits bestehenden Schäden schützen. Unüblich ist das nicht. Wir finden Wartezeiten auch bei Lebensversicherungen, Rechtschutz und nahezu allen anderen Policen.

Bei Zahnzusatzversicherung liegen die Wartezeiten häufig bei 2 – 5 Jahren. Der Vertragsbeginn beginnt zwar sofort, der Anspruch auf Leistung aber erst nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit. Teilweise werden bereits früher Leistungen gewährt, aber nur zu einem geringeren Umfang. Bei Versicherungen mit einer kurzen Wartezeit von 3 – 8 Monaten werden in den ersten Jahren viele Leistungen nur teilweise oder gar nicht übernommen.

Einige Versicherungen verzichten werbewirksam auf die Wartezeit. Was bedeutet das aber für den Patienten? Die Aussage -ohne Wartezeit- ist meistens irreführend. Denn auch hier gilt, wenn bereits vor Abschluss der Versicherung eine Behandlung angeraten oder geplant war, erfolgt keine Leistung. Werfen Sie einen genauen Blick auf die Vertragsbedingungen.

Im Gegensatz dazu finden sich aber auch tatsächlich gute Anbieter, die mit extrem kurzen Wartezeiten überzeugen und gleichzeitig hohe Leistungsübernahmen garantieren!

Gesundheitsfragen

Vor dem Abschluss einer Zahnversicherung müssen Sie umfangreiche Gesundheitsfragen ausfüllen. Hierfür sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen. Wer einige Fragen nicht oder nur ungenau beantworten kann, sollte unbedingt Rücksprache mit seinem Zahnarzt halten. Ist das nicht möglich, kann auch die Versicherung weiterhelfen. Die Antwort sollte aber grundsätzlich schriftlich erfolgen und aufbewahrt werden. So werden sehr genaue Fragen zur Zahngesundheit gestellt, ob bereits Zähne fehlen und ob Zahnbehandlungen empfohlen wurden.

Kommt es später zu einer Leistungsanfrage, kontrolliert die Zahnversicherung Ihre Angaben bei den Gesundheitsfragen sehr genau. Sind falsche Angaben erfolgt, wird eine Leistung verweigert. Wurden unwahre Angaben getätigt, muss die Versicherung keine Leistung erbringen!

Einige Zahnversicherungen bieten mittlerweile den Abschluss ohne Gesundheitsfragen an. Hierbei sollte jedoch sehr genau geprüft werden, ob die Leistungen gekürzt sind oder werden. Ebenso sollte ein Blick auf bestehende Ausschlusskriterien erfolgen.

Welche Leistungsgrenzen bestehen?

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine optimale Alternative, um sich vor hohen Kosten bei Zahnbehandlungen effektiv zu schützen. Dennoch gibt es auch bei der privaten Zahnversicherung Leistungsgrenzen, dabei werden meistens zwei Bereiche unterschieden.

Zu einem gibt es die Leistungsgrenze auf den privat zu zahlenden Differenzbetrag (zwischen Leistung der Kasse und der tatsächlichen Rechnung). Diese Leistungsgrenze beträgt in aller Regel zwischen 80 – 90 Prozent.

Zum anderen gibt es die jährliche Grenze, die Sie sicherlich auch von anderen Versicherungen kennen. So begrenzt auch die private Zahnzusatzversicherung die jährlichen Leistungen für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren. Erst ab dem 3. oder 5. Versicherungsjahr erfolgen unbegrenzte Leistungen. Ein Vergleich der Anbieter ist besonders wichtig. Denn einige Zahnversicherer leisten in den ersten 3 – 4 Jahren teilweise das 4fache als andere.

Was kostet eine Zahnversicherung?

Wer eine private Zahnversicherung abschließen möchte, sollte nicht nur die Leistungen (auch in den ersten Jahren), sondern ebenso den Beitrag genau vergleichen. Es macht keinen Sinn, überstürzt eine Police abzuschließen. Lassen Sie sich Zeit!

Junge Versicherte unter 20/30 Jahren bekommen die Zahnzusatzversicherung häufig für unter 20 Euro monatlich. Natürlich auch abhängig vom gewünschten Leistungsumfang. Versicherte über 30 Jahre zahlen für eine private Zahnversicherung ab 35 Euro aufwärts.

Mehrere Zahnzusatzversicherung abschließen

Macht es eigentlich Sinn, mehrere Zahnzusatzversicherung abzuschließen? Kann ich beispielsweise zwei private Zahnversicherungen abschließen? Grundsätzlich ist eine sogenannte Doppelversicherung rein rechtlich natürlich möglich. Sinn macht sie aber nur dann, wenn damit unterschiedliche Leistungen abgedeckt werden. Einige Versicherer akzeptieren allerdings keine zweite Zahnversicherung.

Kommt es nun zu einem Leistungsfall, leistet die Zahnversicherung, die Sie zuerst abgeschlossen haben. Erst dann kann von der zweiten Versicherung der Rest erstattet werden. In der Regel wird es aber auch bei einer Doppelversicherung nie zu einer 100prozentigen Leistungserstattung kommen! Zudem können sich die Erstattungszeiten in die Länge ziehen. Am Ende sind die Beitragskosten über die Laufzeiten höher, als der Vorteil, der sich aus einer Doppelversicherung ergibt.

Wie funktioniert die Erstattung?

Wie bei privaten Versicherungen üblich, muss eine Erstattung zunächst beantragt werden. Es kann sein, dass der Patient dabei in Vorkasse gehen muss. Viele Zahnärzte geben Ihnen jedoch meistens 30 Tage Zeit, um die Rechnung zu bezahlen. Aber Vorsicht: Bei hohen Rechnungen kann jedoch ein Bonitätscheck erfolgen!

Rechnung kann

  • per eMail
  • per App
  • oder auch als Postbrief

eingereicht werden.

Sobald die Rechnung vorliegt, kann diese bei der Zahnversicherung zur Kostenerstattung eingereicht werden. Die meisten Anbieter benötigen zur Prüfung und Auszahlung um die 2 – 4 Wochen. In diesen Fällen müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Bei dem ersten Antrag auf Kostenerstattung erfolgt meistens eine umfangreichere Prüfung, wodurch der Vorgang unter Umständen länger dauern kann. Dabei werden die ehemals eingereichten Gesundheitsfragen noch einmal geprüft.

Der Auszahlungsbetrag erfolgt direkt auf Ihr Konto oder wird als Scheck erstattet. Übersteigen die Behandlungskosten 1.000 Euro, fordern die meisten Versicherungen einen vorherigen Kostenvoranschlag. Eine Zahlung erfolgt nur dann, wenn dieser Kostenvoranschlag vor Behandlung genehmigt wurde. Sollte die Rechnung später weit vom Kostenvoranschlag abweichen, kann eine genauere Prüfung erfolgen.

FAQ zur privaten Zahnzusatzversicherung

Was bedeutet Zusatzversicherung?

Eine Zahn-Zusatzversicherung ist ein Versicherungsschutz, der zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen wird, um zusätzliche Leistungen oder Deckung zu bieten. Über diese Grundleistung hinaus können Einzelpersonen eine Zusatzversicherung abschließen, um Leistungen zu decken, die nicht im Versicherungspaket enthalten sind.

Wie sinnvoll ist eine private Zahnversicherung?

Jeder der gesetzlich versichert ist, sollte über eine private Zusatzversicherung nachdenken, um die hohen Kosten bei Zahnersatz und Co. abfedern zu können. Langfristig kann die Absicherung vor enormen Kosten schützen.

Auf was sollte ich bei Abschluss achten?

Achten Sie in aller Ruhe nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf folgende Punkte:

  • Ausschlusskriterien
  • Wartezeit
  • Leistungsumfang
  • Beschränkungen
  • Kostenerstattungen
  • Laufzeiten

Wie lange sind die Wartezeiten bei einer privaten Zahnversicherung?

Gute Zahnzusatzversicherung verlangen Wartezeit von 1 – 3 Jahren. Allerdings gibt es auch gute Anbieter, die auf Wartezeiten verzichten.